Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Kurier-Blitz GmbH, Dingdener Str 20b, 46395 Bocholt

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen durch die Kurier-Blitz GmbH einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen.
 

  1. Vertragsverhältnis – Zustandekommen/Ausschluss/Beteiligte/Gegenstand

2.1. Ein Vertrag mit der Kurier-Blitz GmbH kommt durch Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von Kurier-Blitz GmbH oder eines von der Kurier-Blitz GmbH beauftragten Dritten zustande.

2.2. Der Absender darf nur beförderungsfähige Sendungen aufgeben. Beförderungsfähig sind alle Sendungen, die nach Größe, Format, Gewicht, Beschaffenheit und Inhalt diesen AGB sowie der Kategorisierung der Sendungen gemäß jeweils geltender Produkt- und Preisliste entsprechen. Die Beförderung durch die Kurier-Blitz GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen erfordert eine Verpackung, die das Gut vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt. Wird eine nicht beförderungsfähige Sendung dennoch aufgegeben, so steht der Kurier-Blitz GmbH wahlweise frei:

  • die Annahme der Sendung zu verweigern,
  • eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben,
  • eine bereits übergebene/übernommene Sendung zur Abholung bereit zu halten,
  • die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein Nachentgelt zu erheben.

2.3. Nicht beförderungsfähig sind:

  • Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgefährdetes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern,
  • Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können,
  • Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten,
  • Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; gleiches gilt für medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; § 410 HGB bleibt unberührt,
  • Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel (insb. Schecks, Kreditkarten), Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, enthalten,
  • Sendungen mit einem tatsächlichen Wert über 250 Euro.

Die Übernahme einer nicht beförderungsfähigen Sendung begründet kein Vertragsverhältnis. Ein Beförderungsvertrag kommt für solche Sendungen auch dann nicht zustande, wenn die Sendung in einen Briefkasten eingeworfen wird. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Kurier-Blitz GmbH sind nicht befugt, derartige Sendungen zu übernehmen.

2.4. Die Kurier-Blitz GmbH ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen verpflichtet. Die Kurier-Blitz GmbH ist jedoch zur Öffnung und Überprüfung der Sendung berechtigt, wenn ein berechtigter Zweifel an der Beförderungsfähigkeit besteht. Die Kurier-Blitz GmbH ist auch dann nicht zur Beförderung verpflichtet, wenn der Absender durch eine Kennzeichnung auf das Beförderungshindernis hinweist.

2.5. Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Abholorten zu den vom Absender vorgegebenen Zielorten.

2.6. Für alle Sendungen, die zur Zustellung von der Kurier-Blitz GmbH an die Deutsche Post AG (DPAG) übergeben werden, gelten neben diesen AGB die Bedingungen der DPAG, die unter www.deutschepost.de eingesehen werden können. Bei widersprechenden AGB gehen die Regelungen der DPAG vor. Bei Zusatzleistungen gelten die der Zusatzleistung entsprechenden AGB der DPAG, die ebenfalls unter der Adresse www.deutschepost.de eingesehen werden können.

2.7. Für alle Sendungen, die zur Zustellung von der Kurier-Blitz GmbH an die DPD Deutschland GmbH (DPD) übergeben werden, gelten neben diesen AGB die Bedingungen der DPD, die unter www.dpd.com eingesehen werden können. Bei widersprechenden AGB gehen die Regelungen der DPD vor. Bei Zusatzleistungen gelten die der Zusatzleistung entsprechenden AGB der DPD, die ebenfalls unter der Adresse www.deutschepost.de eingesehen werden können.
 

  1. Rechte und Obliegenheiten des Absenders

3.1. Eine Kündigung durch den Absender gem. § 415 HGB nach Übergabe/ Übernahme der Sendung in die Obhut von der Kurier-Blitz GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.

3.2. Der Absender ist verpflichtet, jede Sendung mit einer eindeutig identifizierbaren Absenderangabe zu versehen. Dies sind:

  • bei natürlichen Personen mindestens der volle Zuname sowie eine für eine Rücksendung geeignete Postanschrift,
  • bei juristischen Personen die vollständige Geschäftsbezeichnung im Rechtsverkehr sowie der für eine Rücksendung geeignete Geschäftssitz, nicht jedoch ein Handelsname oder eine sonstige Gattungsbezeichnung, selbst wenn diese Verkehrsgeltung erlangt haben.

3.3. Der Absender ist verpflichtet, die Sendungsart mit der entsprechenden Zusatzleistung und Haftung zu wählen, die seinen möglichen Schaden im Fall des Verlusts oder die Beschädigung oder eine sonst nicht ordnungsgemäße Leistung der Firma Kurier-Blitz GmbH abdeckt. 

3.4. Weisungen des Absenders, mit der Sendung in bestimmter Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese mit der Firma Kurier-Blitz GmbH vorab schriftlich vereinbart wurden. Der Absender hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er der Firma Kurier- Blitz GmbH nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt.

3.5. Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Vertragspartner der Firma Kurier-Blitz GmbH geltend machen.
 

  1. Zustellung

4.1. Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts Anderes zwischen der Kurier-Blitz GmbH und dem Empfänger vereinbart ist und der Absender keine entgegenstehende Vorausverfügung getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Die Zustellung kann ohne entgegenstehende Vereinbarung durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die gegenüber der Kurier-Blitz GmbH schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist, erfolgen. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Krankenhäuser) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Postsendungen beauftragte Person zugestellt werden.

4.2. Einschreiben werden nur gegen Empfangsbestätigung abgeliefert. Sendungen mit der Bezeichnung „Einschreiben - Einwurf“ werden durch Einwurf in den Briefkasten oder eine andere Empfangsvorrichtung zugestellt, wobei diese Tatsache von dem Zusteller dokumentiert wird.

4.3. Ist die Ablieferung einer Sendung nicht in der in vorstehenden Ziffern genannten Weise möglich, so kann sie mit Ausnahme von Sendungen mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“ einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers oder seines Ehegatten, sein Ehegatte oder sein Bevollmächtigter, ferner der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung oder Betriebsstätte und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen sowie andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind, ferner Hausnachbarn und Nachbarn des Empfängers. Sendungen mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“ werden dem Empfänger oder nur einem hierfür besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.

4.4. Für Einschreiben sind durch den Absender die von der Kurier-Blitz GmbH vorgefertigten Aufkleber zu verwenden. Auf diesen muss eine zweifelsfreie Angabe des Absenders zur Zustellart erfolgen (Einschreiben - Übergabe, Einschreiben - Einwurf,). Geht der Wille des Absenders aus den Informationen auf der Sendung nicht eindeutig hervor, wird die Zustellung des Einschreibens immer als Einschreiben – Übergabe durchgeführt und berechnet. Einschreiben sind durch den Absender vor der Abholung von der Tagespost zu separieren.

4.5. Ist eine Zustellung von Einschreiben und anderen nachweispflichtigen Sendungen wie in den vorgenannten Absätzen nicht möglich, so erhält der Empfänger hierüber eine Benachrichtigungskarte. Der Empfänger hat sodann die Möglichkeit, in der auf der Karte angegebenen Lagerstätte binnen einer Lagerfrist/Abholfrist von 7 Werktagen nach Einwurf der Benachrichtigungskarte unter den dort näher genannten Voraussetzungen die Sendung abzuholen oder unter der auf der Benachrichtigungskarte angegebenen Telefonnummer einen Zustelltermin zu vereinbaren.

4.6. Die Kurier-Blitz GmbH bewahrt Belege über die Zustellung von Einschreibesendungen gemäß 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Zeitraum von 6 Monaten auf. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kurier-Blitz GmbH berechtigt, die entsprechenden Zustellbelege für Einschreibesendungen zu vernichten.

4.7. Die Kurier-Blitz GmbH wird unzustellbare Sendungen zum Absender zurückbefördern. Sendungen sind unzustellbar, wenn bei der Zustellung keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird und die Lagerfrist/Abholfrist fruchtlos verstrichen ist oder die Annahme durch den Empfänger, seinen Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch das Verhindern der Ablieferung über eine nicht geeignete Empfangsvorrichtung (z.B. Hausbriefkasten) durch Zukleben, Einwurfverbot etc., oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung, falls diese Art der Zustellung vom Absender gewählt wurde.

4.8. Kann eine unzustellbare Sendung nicht zurückbefördert werden, weil der Absender aus der ungeöffneten Sendung nicht ersichtlich ist, ist die Kurier-Blitz GmbH zur Öffnung der Sendung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch nach der Öffnung nicht zu ermitteln oder eine Ablieferung auf eine andere Weise nicht zumutbar, ist die Kurier-Blitz GmbH nach Ablauf von 8 Wochen wahlweise zur freihändigen Verwertung der Sendung oder zur Hinterlegung in einer amtlichen Hinterlegungsstelle berechtigt. Unverwertbares Gut oder sonst von einer Lagerung ausgeschlossene Sendungen kann die Kurier-Blitz GmbH vor Ablauf der Frist vernichten. Sendungen, die zur Abholung bereitgehalten werden, verwahrt die Kurier-Blitz GmbH nach Maßgabe der eigenüblichen Sorgfalt. Dasselbe gilt für unterfrankierte Sendungen ohne Absenderangabe.

4.9. Bei falscher Schreibweise der Empfängeradressen, falschen oder fehlenden Angaben, Umzug, Tod, Verweigerung der Annahme, Fehlen einer geeigneten Empfangsvorrichtung oder wegen Unzumutbarkeit der Ablieferung kann eine Zustellung nicht gewährleistet werden. Bei falscher Schreibweise, falschen oder fehlenden Angaben und Umzug wird die Kurier-Blitz GmbH eine Recherche zur Ermittlung der korrekten Empfängeradresse vornehmen. Führt die Recherche nicht zum Erfolg, wird die Sendung an den Absender zurückbefördert. Im Übrigen gilt der zuvor genannte Absatz. Die Recherche und Rücksendung von Infopost ist kostenpflichtig.

4.10. Die Kurier-Blitz GmbH ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses befugt, Sendungen für das eigene Zustellgebiet dennoch durch die Deutsche Post AG (DPAG) befördern zu lassen. Das berechtigte Interesse ist auf Verlangen des Absenders glaubhaft zu machen. Hierunter fallen insbesondere alle nicht durch die Kurier-Blitz GmbH zu vertretenden Störungen in den betrieblichen Abläufen im weitesten Sinne, die die bedingungsgemäße Beförderung ausschließen oder gefährden, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, sonstige Betriebsunterbrechungen, Havarien und Naturkatastrophen, Vandalismus und alle Formen der höheren Gewalt.
 

  1. Entgelt und Zahlung

5.1. Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung von der Kurier-Blitz GmbH das in der zum Zeitpunkt der Annahme der Sendung vereinbarte Entgelt zu zahlen. Dieses Entgelt bestimmt sich nach der zum selben Zeitpunkt geltenden Preisliste.

5.2. Einwendungen gegen die Entgeltabrechnung sind binnen 4 Wochen nach Zugang schriftlich gegenüber Kurier-Blitz GmbH geltend zu machen. Eine Abrechnung gilt zwei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen, wenn nicht der Empfänger der Rechnung den späteren Zugang beweist. Für die Rechtzeitigkeit von Einwendungen gegen die Abrechnung genügt die fristgemäße Absendung. Die Abrechnung gilt nach Ablauf der Frist als dem Grunde und der Höhe nach genehmigt, weitere Einwendungen insbesondere gegen abgerechnete Sendungsmengen sind ausgeschlossen. Auf die Unrichtigkeit kann der Absender sich jedoch weiterhin innerhalb der gesetzlichen Fristen berufen, wenn Preise abgerechnet worden sind, die nicht der Preisliste zum Zeitpunkt der Beförderung entsprechen.

5.3. Die Kurier-Blitz GmbH ist zu einer einseitigen Änderung der Entgelte berechtigt. Die Wirksamkeit dieser Änderungen gegenüber dem Absender richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
 

  1. Haftung

6.1. Ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen haftet die Kurier-Blitz GmbH für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie selbst, einer ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Ausübung ihrer Verrichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

6.2. Abweichend von § 425 Abs. 1 HGB ist die Haftung von der Kurier-Blitz GmbH

auf unmittelbare vertragstypische Schäden begrenzt, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die Kurier-Blitz GmbH selbst, einer ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig begangen hat, insbesondere bei Verlust oder Beschädigung der Sendung oder sonstiger einfacher Schlechterfüllung des Vertrages einschließlich Zustellverspätungen. Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt im Übrigen das HGB.

6.3. Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandene mittelbare Begleit- und Folgeschäden haftet die Kurier-Blitz GmbH nicht. Eine darüberhinausgehende Haftung der Kurier-Blitz GmbH ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Dies gilt auch für Nebenpflichtverletzungen und vorvertragliche Ansprüche. Der Beförderungsvertrag mit der Kurier-Blitz GmbH hat keine Schutzwirkung für Dritte, wenn nicht Abweichendes vereinbart wird.

6.4. Die Haftung der Kurier-Blitz GmbH wegen Verlust oder Beschädigung oder Überschreitung einer Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einer fest vereinbarten Art der Ablieferung ist auf den einfachen Betrag der Fracht begrenzt (Erstattung des Entgelts). Die Haftung für sämtliche Varianten von Einschreiben ist begrenzt auf höchstens € 25,00. Erfolgt nicht bis zum 21. Tag nach Aufgabe eine schriftliche Anzeige durch den Absender, dass eine Sendung verspätet ist, so gilt sie als vertragsgemäß zugestellt und etwaige Schadenersatzansprüche erlöschen. Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht binnen 21 Tagen nach Aufgabe an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib trotz Einliefernachweis nicht ermittelt werden kann. Im Übrigen gilt § 426 HGB.

6.5. Für Schäden, die bei der Beförderung durch die Deutsche Post AG (DPAG) eingetreten sind, haftet dem Absender allein die DPAG. Das gilt nicht, wenn die Kurier-Blitz GmbH

nicht zur Übergabe der Sendung an die DPAG berechtigt gewesen ist, sei es aus einem der in diesen AGB geregelten Gründen oder aus einem sonstigen Grund. Die Kurier-Blitz GmbH

ist verpflichtet, auf erstes Anfordern eigene Schadensersatzansprüche gegen die DPAG unwiderruflich an den Absender abzutreten, wenn dies zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches des Absenders gegen die DPAG aus Rechtsgründen notwendig sein sollte.

6.6. Für Schäden, die bei der Beförderung durch die DPD Deutschland GmbH (DPD) eingetreten sind, haftet dem Absender allein die DPD. Das gilt nicht, wenn die Kurier-Blitz GmbH nicht zur Übergabe der Sendung an die DPD berechtigt gewesen ist, sei es aus einem der in diesen AGB geregelten Gründen oder aus einem sonstigen Grund. Die Kurier-Blitz GmbH ist verpflichtet, auf erstes Anfordern eigene Schadensersatzansprüche gegen die DPAG unwiderruflich an den Absender abzutreten, wenn dies zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches des Absenders gegen die DPD aus Rechtsgründen notwendig sein sollte.

 

  1. Brief- und Postgeheimnis, Datenschutz

7.1. Die Kurier-Blitz GmbH verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Kurier-Blitz GmbH wird ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.

7.2. Die Kurier-Blitz GmbH erhält die Befugnis, die Post durch benannte Mitarbeiter zur Ermittlung nach § 39 Absatz 4 PostG, öffnen zu lassen. 

7.3. Die Kurier-Blitz GmbH wird über bekannt gewordene, interne Angelegenheiten des Absenders Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung.

7.4. Von der Kurier-Blitz GmbH eingesetzte Erfüllungsgehilfen werden zur Einhaltung der vorgenannten Regelungen verpflichtet.
 

  1. Rücktrittsrecht, Kündigung

8.1. Eine Kündigung des Beförderungsvertrages durch den Absender, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Inobhutnahme der Sendung im Sinne der Ziffer 2.1.ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn die Sendung mit zumutbarem Aufwand dem Absender wieder ausgehändigt werden kann, keinesfalls aber, wenn die Sendung in den Kommissionierungs- und Sortierungsprozess eingespeist wurde. Dazu zählt auch die Vermischung mit anderen Sendungen in Sendungssammlungen.

8.2. Erfolgt die Beförderung von Sendungen auf Grundlage eines auf Dauer angelegten Vertrages mit dem Absender (Abholung), so ist dieser Vertrag ohne abweichende Vereinbarung jederzeit kündbar. Die Kündigung darf allerdings nicht zur Unzeit erfolgen. Wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, gelten die darin vereinbarten Kündigungsfristen.

8.3. Ereignisse höherer Gewalt und von der Kurier-Blitz GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder übermäßig erschweren, berechtigen die Kurier-Blitz GmbH, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Befugnis zur Übergabe an die Deutsche Post AG gemäß Ziffer 4.10. bleibt unberührt. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder Erschwerung kann die Kurier-Blitz GmbH wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die Behinderungsgründe bei der Kurier-Blitz GmbH oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechts durch die Kurier-Blitz GmbH begründet keine Schadensersatzansprüche des Absenders.
 

  1. Sonstige Regelungen

9.1. Ansprüche gegenüber der Kurier-Blitz GmbH können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht verpfändet werden können.

9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist der Firmensitz der Kurier-Blitz GmbH (Bocholt).

9.3. Für einen zwischen der Kurier-Blitz GmbH und dem Absender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Kurier-Blitz GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

9.4. Die Kurier-Blitz GmbH arbeitet auf der Grundlage der Lizenz der Bundesnetzagentur zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 6 des Postgesetzes.

9.5. Es gelten die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Kurier-Blitz GmbH, Dingdener Straße 20b, 46395 Bocholt oder im Internet unter www.kurier-blitz.de eingesehen werden können.

 

Stand: 07.08.2020

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